Über uns
Der Verein Tha’Tchu Buggi e.V., mit Sitz in Stuttgart, setzt sich für notleidende Kinder und Frauen in Kamerun sowie für Völkerverständigung, die Pflege afrikanischen Kulturgutes sowie für Entwicklungshilfe ein. Schwerpunktmäßig kümmern wir uns um verwaiste und vertriebene Kinder sowie um notleidende Frauen im Südwesten Kameruns. Tha’Tchu Buggi bedeutet in der Sprache „Yemba“ so viel wie „Gemeinsam mit ganzem Herzen und einer Stimme“. In diesem Sinne fördern wir gegenseitige Solidarität und unterstützen aktuell 60 Waisenkinder mit unserem Patenschaftsprojekt. In einem train-the-trainer-Konzept versuchen wir schon frühzeitig junge Menschen für Solidarität zu sensibilisieren. Unsere Hilfe konzentrieren wir uns auf den Großraum rund um die Hafenstadt Douala. Wir sind dabei nicht nur auf die große Metropole fokussiert, sondern unterstützen auch notleidende Kinder und Frauen in den Dörfern im Hinterland. Wir arbeiten eng mit dem gleichnamigen Verein Tha’Tchu Buggi Kamerun zusammen. Unser Partnerverein in Douala ist dabei für die Umsetzung der Projekte vor Ort verantwortlich.

Was wir in Kamerun tun
• Wir kümmern uns um vertriebene, misshandelte und notleidende Kinder und Jugendliche. • Wir vermitteln Pflegefamilien und kümmern uns um Schulbildung und Ausbildung. • Wir setzen und für Bildung und Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und Frauen ein. • Wir organisieren die dazu notwendige Infrastruktur. • Wir unterstützen Frauen in Notlagen.

Unsere Aktivitäten in Deutschland
• Wir bekämpfen Armut, setzen uns für Völkerverständigung und die Pflege afrikanischen Kulturgutes ein. • In Deutschland organisieren wir Unterricht für afrikanische Sprache und Kultur für Kinder in gemischt-nationalen Familien, um interkulturelles Verständnis und Harmonie in den Familien zu unterstützen. • Außerdem organisieren wir Informationsveranstaltungen zu entwicklungspolitischen Themen. • Migranten aus Kamerun unterstützen wir mit sozialer Beratung, der Vermittlung von Deutschkursen u.a., um die Integration in Deutschland zu fördern.

Unsere Vision
• Unser Hauptziel ist es, die Lebensverhältnisse unserer 60 Waisen- und Straßenkinder weiter abzusichern. • Dazu wollen wir in naher Zukunft ein Waisenhaus bauen. Ein Grundstück steht schon zur Verfügung. • Mittelfristig wollen wir dort 300 Ausbildungsplätze und 850 Schulplätze einrichten. • Ausgehend von einem Stützpunkt in Douala wollen wir unsere Hilfeleistung in die Dörfer und Städte im Umland tragen und uns für sauberes Wasser, Gesundheit, Bildung, Teilhabe, Armutsbekämpfung und Hilfe für Kinder und Frauen in Notlagen einsetzen. • Dazu wollen wir uns mit Kirchen, caritativen Organisationen, Behörden, Schulen, Handwerksbetrieben u.a. weiter vernetzen.
Unser Engagement wird von folgenden Leitgedanken getragen:
Wir sind überzeugt, dass • jedes Kind das Recht hat zu lächeln. • jedes Kind das Recht hat glücklich zu sein. • jedes Kind das Recht auf betreute Lebensverhältnisse hat. • jedes Kind das Recht auf Gesundheit hat. • jedes Kind ein Recht auf Bildung hat. • jedes Kind das Recht auf eine gute, ausreichende und gesunde Ernährung hat. • jedes Kind das Recht auf eine anständige Unterkunft hat. • jedes Kind und jede Frau auf der Welt es verdient haben, respektiert zu werden.Wie Sie helfen können
• Werden Sie Mitglied oder Fördermitglied im Verein. • Übernehmen Sie die Patenschaft für eines unserer Waisenkinder. • Empfehlen Sie uns Freunden, Kollegen oder Firmen weiter. • Kommen Sie zu unseren Veranstaltungen, bleiben Sie informiert über unsere Projekte und die globalen gesellschaftlichen und entwicklungspolitischen Zusammenhänge. • Kommen Sie auf uns zu, wenn Sie unsere Arbeit interessiert. Manchmal brauchen wir weitere fleißige Hände. • Unterstützen Sie uns mit einer Spende. Spendenkonto: IBAN DE34 6009 0100 0588 1280 03 BIC VOBADESS Volksbank Stuttgart eG. PayPal: tahtchubuggi.cameroon@gmail.com Wir sind berechtigt, Ihnen eine Spendenbescheinigung auszustellen.Projekte
Hilfe für Merveille
Merveille ist eines unserer Waisenkinder in Douala/Kamerun. Sie ist sieben Jahre alt. Ihr Vater verstarb vor 6 Jahren, ihre Mutter vor 2 Jahren. Seither lebt das Kind bei der Großmutter, die aber total überfordert ist. Merveille leidet an einer Krankheit, die wir gemeinhin als „Elefantenbein“ bezeichnen. Ihr rechtes Bein ist bis zur doppelten Größe angeschwollen und verfärbt sich immer mehr. Selbstständiges Gehen ist unmöglich. Merveille hat höllische Schmerzen. Die Krankheit ist noch nicht klar erforscht, weshalb man ihr in Kamerun bisher nicht helfen konnte. Merveille hat schon eine Odyssee an Behandlungen und Operationen durchlaufen. Ohne Erfolg. Zuletzt wollte man ihr Bein amputieren. Allerdings wäre das nicht erfolgversprechend, da die Verfärbungen schon über die Scham bis zum Bauchbereich vorgedrungen sind. Merveille leidet fürchterlich. Ihr sehnlichster Wunsch ist es, endlich wieder gesund zu werden und wie andere Kinder auch, spielen und zur Schule gehen zu können. Aber Merveille kann mit diesem Bein nicht laufen. Und die Veränderungen schreiten fort. Seit 4 Jahren ist Merveille bei uns registriert. Seit wir Merveille kennen, geht es der Kleinen immer schlechter. Sie lacht nicht und kann am Leben nicht so teilnehmen, wie eine gesunde 7jährige. Starke Schmerzen lassen sie nur noch weinen. Schnelle Hilfe erforderlich Merveille braucht schnelle Hilfe in einer Spezialklinik. In Deutschland sind wir mit der Seeklinik in Dorf Zecchlin, nördlich von Berlin im Gespräch. Die Geschäftsführerin wäre bereit, die Behandlung auf eigene Kosten zu übernehmen. Allerdings müssen wir für die Flugkosten für Sie und eine Begleitperson sowie für deren Unterkunft und Lebenshaltungskosten selbst Sorge tragen. Sollte die Überführung aus anderen Gründen nicht klappen, dann müssen wir eine Fachklinik in Kamerun finden, die von europäischen Ärzten betreut wird. Hierzu sind wir mit Difäm, dem Deutschen Institut für Ärztliche Mission e.V. in Tübingen im Gespräch. In beiden Fällen rechnen wir mit Kosten von mindestens 10.000 Euro. Zur Finanzierung suchen wir dringend Spender. Langsam beginnt ein Wettlauf mit der Zeit. Bitte fassen Sie sich ans Herz und helfen Merveille mit einer Spende. Stichwort „Merveille“. Bilder von Merveille
Ein Waisenhaus für Lebensmut
In Duala betreuen wir z.Z. 60 Waisen- und Straßenkinder. Das sind Kinder, die einen oder beide Elternteile verloren haben und oft bei den verbliebenen Verwandten oder in Pflegefamilien untergebracht wurden. Vielfach sind die Verwandten, meist Großmutter oder Tanten, mit den Anforderungen der Kinder und einer ausreichenden Versorgung überfordert, so dass sich manche der Kinder auf den Straßen durchschlagen müssen. Das gleiche Schicksal erleben auch einige unserer Straßenkinder, um die wir uns kümmern, die zwar noch in ihren Familien leben, bei denen aber große Armut und existenzielle Not herrscht. Diesen Kindern und ihren Verwandten helfen wir mit Unterhaltsleistungen, Sozialberatung und sozialpädagogische Beratung. Sofern möglich vermitteln wir auch Pflegefamilien. Das ist insofern schwierig, da bei der überwiegend armen Bevölkerung jedes zusätzliche Kind auch einen Kostenfaktor darstellt. Das Erwirtschaften des zusätzlichen Bedarfs ist oftmals äußerst schwierig, so dass ein großes Risiko besteht, noch weiter in die Armut abzudriften. Deshalb beabsichtigen wir ein Waisenhaus für die Kinder zu bauen. Wenn die Kinder an einem Ort untergebracht sind, können wir sie besser, gezielter und intensiver betreuen und versorgen. Dort können wir ihnen dann Unterkunft, eine Heimat, pädagogische Betreuung, eine gesunde Ernährung, Ausbildung und die Förderung der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit gewährleisten. Als Nebeneffekt werden wir zusätzliche Arbeitsplätze und eine verbesserte Infrastruktur im Stadtviertel schaffen. Geplant ist ein Wohngebäude für die Kinder mit Versorgungstrakt und Aufenthaltsräumen. Außerdem soll ein Schulgebäude entstehen, das auch für Kinder aus dem Stadtviertel offen ist. Zusätzlich soll ein Werkstattgebäude errichtet werden, so dass wir den Kindern auch eine handwerkliche Ausbildung anbieten können. Dazu kommt noch ein Wohngebäude für das Versorgungs- und Betreuungspersonal. Als erstes müssen wir allerdings einen Brunnen bohren und die Ver- und Entsorgung sicherstellen. Dieses Projekt werden wir schrittweise angehen. Ein ausreichend großes Grundstück steht unserem Partnerverein in Douala bereits zur Verfügung. Zur Finanzierung des Projekts sind wir auf Spenden und Fördergelder angewiesen. Wenn Sie sich mit diesem wichtigen Vorhaben identifizieren können, dann freuen wir uns auf Ihre Spende. Stichwort „Waisenhaus“. Oder übernehmen Sie eine Patenschaft für eines unserer Kinder. Auch Sachspenden, z.B. handwerkliche Geräte für die Ausbildungsbetriebe, mit denen wir kooperieren, sind wichtig. Aktuell haben wir z.B. drei Jugendliche zur Ausbildung in einer Schreinerei untergebracht. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
TTT – train the trainer für Verantwortung und Solidarität
Uns ist eine nachhaltige uns solidarische Denkweise wichtig. Deshalb hat unser Team in Douala, bestehend aus 10 Ehrenamtlichen, darunter drei Sozialpädagogen, ein „train-the-trainer-Konzept“ entwickelt. Dabei werden die Kinder schon frühzeitig für Solidarität, gegenseitige Hilfe und die spätere Übernahme von Verantwortung sensibilisiert. Im Prinzip handelt es sich dabei um eine kindgerechtes Patenschaftsmodell. Jeder Jugendliche und jedes Kind bekommt einen älteren Paten, an den er/sie sich jederzeit wenden kann. Gleichzeitig ist jedes Kind entsprechend seiner sozialen Entwicklung auch Pate für ein jüngeres Kind. Jugendliche und junge Erwachsene übernehmen selbst über die Ausbildungszeit hinaus Verantwortung für jüngere Teilnehmende des Projekts. Die Kinder und Jugendlichen werden über Hilfe zur Selbsthilfe, Solidarität, Hilfeleistungen innerhalb ihrer Handlungsmöglichkeiten und die Bedeutung der Übernahme von Verantwortung unterrichtet. Ziel ist es, dass kein Kind mehr alleine gelassen wird und immer über eine Kette an Paten in einem solidarischen Netzwerk aufgefangen werden kann. Unsere Helfer in Douala stehen zur Verbreitung dieses Konzepts in engem Kontakt mit den Schulen in den Stadtvierteln in Douala. Falls Sie diesen nachhaltigen Ansatz unterstützen wollen, dann helfen Sie mit einer Spende. Stichwort „TTT“.
Entwicklungspolitische Bildungsarbeit
In Deutschland organisieren wir auch Seminare und Veranstaltungen zu den entwicklungspolitischen Zusammenhängen. Haben Sie sich schon einmal Gedanken gemacht zu Armut in Afrika oder den Hintergründen der Migrationsströme? Natürlich ist die Mentalität der Menschen unterschiedlich. Aber wussten sie z.B. dass deutsches Milchpulver in Afrika billiger angeboten wird, als die heimische Milch? Oder wissen Sie, wo viele unserer Rohstoffe herkommen, z.B. zur Produktion von Mobiltelefonen, und wo die Wertschöpfung entsteht? Wir entwickeln Informationsveranstaltungen für deutsche Interessenten über fair Trade, Migrationsthemen, die Situation von Waisenkindern, Gesundheitsfragen, Bildung in Afrika, Frauenschutz und die Zusammenhänge in einer globalisierten Welt. Halten Sie sich auf dem Laufenden oder spenden Sie für unsere Aktivitäten. Stichwort „Veranstaltungen“.
Förderung des Unterrichts in afrikanischer Sprache und Kultur
In Stuttgart wollen wir ab dem Sommer 2020 einmal wöchentlich Unterricht in afrikanischer Sprache und Kultur für Kinder anbieten. Das Ziel ist es, dass Kinder in Alter von 6 bis 15 Jahren aus gemischt-nationalen Ehen die Muttersprache des afrikanischen Elternteils lernen und sprechen können. Wir wollen Sprachbarrieren innerhalb der Familien abbauen, gegenseitigen Respekt sowie ein Verständnis der Kultur fördern und damit zu einem harmonischen Familienleben beitragen. Unsere Lehrkräfte vermitteln das grundlegende Wissen über die afrikanische Kultur und unterrichten Kinder im Sprechen, Lesen und Schreiben gemäß den Vorgaben des kamerunischen Bildungsministeriums. Sprache und Kultur werden gleichwertig vermittelt. Z.Z. stehen und drei Lehrkräfte zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit Afrikavereinen in Deutschland, dem kamerunischen Bildungsministeriums und der kamerunischen Botschaft in Berlin wollen wir jährlich 1 – 2 Weiterbildungen für unsere Lehrkräfte organisieren. Die Ziele des Projekts sind • Förderung des Unterrichts in afrikanischer Sprache und Kultur für Kinder aus gemischt-nationalen Ehen, • die Förderung von methodisch-didaktischen Kompetenzen für den Unterricht in afrikanischer Sprache, • die Förderung der afrikanischen Kultur, • die Vernetzung und Unterstützung der freiwilligen Lehrpersonen, • die Organisation von Seminarveranstaltungen (zur thailändischen Sprache und Kultur) sowie • die Förderung des Erfahrungsaustauschs über den Unterricht in afrikanischer Sprache. Die Lernziele des Unterrichts sind: • Einfache Kommunikation in der afrikanischen Sprache unter besonderer Berücksichtigung der afrikanischen Kultur. • Erlernen eines Grundwortschatzes, damit ein selbständiges Weiterlernen möglich ist. • Vermittlung des Zugangs zur afrikanischen Kultur und Denkweise über die Sprache und deren Wertschätzung. • Erarbeitung der sprachlichen Grundlagen für die Prüfungen des kamerunischen Bildungsministeriums. Aktuell sind wir noch auf der Suche nach einer geeigneten Räumlichkeit. Angebote nehmen wir gerne entgegen. Der Unterricht für Kinder ist kostenfrei. Falls Sie Interesse am Unterricht für afrikanische Sprache und Kultur haben, dann wenden Sie sich an uns. Gerne nehmen wir auch Ihre Spende entgegen. Stichwort „Sprache und Kultur“.
Weitere Engagements
Neben den oben genannten Aktvitäten unterstützt der Verein auch kamerunische Flüchtlinge, die Integrationsprobleme haben. Wir suchen regelmäßig die Wohnheime der Flüchtlinge auf und besprechen die Problemlagen der Bewohner. Außerdem haben wir Kontakte zum Tourismus in Kamerun. Für Touristen, die Kamerun besuchen wollen, können wir einheimische Reiseleiter vermitteln, die sie zu den interessantesten Sehenswürdigkeiten in Kamerun führen und bei derVerständigung in der Landessprache unterstützen.
Satzung des Vereins
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen: TAH´TCHU BUGGI e.V Er hat seinen Sitz in: SchrozbergerStr.22, 70435 Stuttgart/Zuffenhausen Tel.: +49/71180654495 Fax: +49/71180654497 Handy: +49/15218028903 Website: www.tahtchubuggi.de Email: tahtchubuggi.cameroon@gmail.com Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zweck“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Pflege der Afrikanischen Kulturen, Wahrnehmung Afrikanischen Interessen, im Sinne der Völkerverständigung und die Entwicklungshilfe in Afrika. 2. Insbesondere verfolgt der Verein auch die Unterstützung des gleichnamigen Vereins in Kamerun, Dieser Verein kümmert sich um Straßenkinder und Waisen. Er vermittelt Pflegefamilien und kümmert sich um die Ausbildung der Kinder. § 3 Vereinstätigkeiten Der Satzungsweck wird verwirklicht durch: 1. Öffentliche Veranstaltungen wie z.B. Filmvorführungen, Diskussionen, Vorträge. 2. Zusammenarbeit mit anderen afrikanische, ausländischen sowie deutsche Vereine und Organisationen. 3. Förderung von Partnerschaften. 4. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigen wirtschaftliche Zwecke. 5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die Zwecke der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. 7. Unterstützung des Vereins TAH´TCHU BUGGI in Kamerun.
§ 4 Mitgliedschaft Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden. Die Mitgliedschaft besteht aus: Ordentlichen Mitgliedern Ehrenmitgliedern Fördernden Mitgliedern § 5 Erwerb der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben. Über die Annahme entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung der Aufnahme durch den Vorstand ist nicht anfechtbar. Der Verein ist nicht verpflichtet, dem Antragssteller die Gründe mitzuteilen. Es besteht kein Anspruch auf Annahme. § 6 Ende der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet durch: Freiwilligen Austritt (Der Austritt Erfolg durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand, wobei eine Kündigungsfrist von zwei Monaten eingehalten werden muss.) Ein Mitglied kann vom Vorstand ausgeschlossen werden wenn Es. - Wiederholt schwer gegen die Vereinssatzung verstoßen hat - Schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. - Trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen oder Umlagen im Rückstand sind. - Sich unwürdig verhalten hat. - Vereinsvermögen veruntreut hat. Tod des Mitglieds oder Erlöschen des Vereins Die ausscheidenden Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen und Rückzahlung des Jahresbeitrags. § 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder An Wahlen und Abstimmungen teilnehmen können ordentliche Mitglieder, die ihrer Beitragspflicht nachkommen und zum Zeitpunkt der Wahl keiner Disziplinarmaßnahme unterworfen sind. § 8 Mitgliedsbeiträge Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge. Zur Finanzierung besonderer Vorhaben können Umlagen erhoben werden. Höhe und Fälligkeit des Jahresbeitrages, sowie eventueller Umlagen werden vom der Mitgliederversammlung festgelegt. Die Mitglieder können über ihre Beiträge hinaus Geldzuwendungen (Spenden) leisten. §9 Organe des Vereins Organe des Vereins sind: Die Mitgliederversammlung Der Vorstand Die Kassenprüfer Für besondere Aufgaben können Arbeitsgruppen gebildet werden. § 10 Die Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. In der Mitgliederversammlung hat jedes ordentliche Mitglied eine Stimme. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben: - Entgegennahme des Jahresberichts und Entlastung des Vorstands. - Festsetzung der Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge und eventueller Unterlagen. - Die Erstellung des Haushaltsplans - Wahl des Vorstands - Satzungsänderungen - Beratung und Planung von Aktivitäten Die Mitgliederversammlungen fassen Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorstandvorsitzenden. § 11 Einberufung der Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung findet zweimal im Jahr statt und vom Vorstand in schriftlicher Form einberufen. Die Einladungsfrist beträgt 2 Wochen. § 12 Niederschrift Die in der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von dem Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen. § 13 Der Vorstand Der Vorstand des Vereins besteht aus - Dem Vorsitzenden - Dem Stellvertreter - Dem Schriftführer - Dem Schatzmeister Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Mitgliederversammlung kann einen Vorstand aus einem wichtigen Grund, z.B. Pflichtverletzungen, abberufen. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und erledigt alle Angelegenheiten, soweit die Satzung nichts anderes vorsieht. Der Vorstand nimmt seine Aufgaben ehrenamtlich wahr. Der Vorstand ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig, soweit sie nichts durch Satzung einem Anderen Organ übertragen wird. § 14 Ausscheiden aus dem Vorstand Die Mitgliederversammlung kann einem Vorstandsmitglied während seiner Amtszeit bei grober Pflichtverletzung mit 2/3 Mehrheit das Vertrauen entziehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so hat die Mitgliederversammlung durch Wahl bei der nächsten Sitzung den Posten zu besetzen. § 15 Gültigkeit einer Wahl - Eine Wahl ist ungültig wenn ein nicht Wahlberechtigter an Wahl teilgenommen hat z. B. ein Fördermitglied. - Die Wahl unter Androhung von Gewalt wegen ein anwesendes Mitglied durchgeführt wurde. - Der Gewählte nicht das Recht hatte an der Wahl teilzunehmen. § 16 Beschlüsse des Vorstandes Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mind. 3 seiner Mitglieder anwesend sind. Er beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Wenn mindestens 2 Vorstandsmitglieder es verlangen, muss eine Vorstandssitzung innerhalb von 14 Tagen einberufen werden. § 17 Kassenprüfer Dir Kassenprüfer bestehen aus Zwei Mitgliedern, Die nicht Teil des Vorstands sind. Die Aufgaben sind: - Kritische Begleitung des Vereins. - Prüfung aller finanziellen Angelegenheiten und Bericht über die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung mit Bericht an die Mitgliederversammlung. § 18 Kassenordnung 1- Der Vorstand verwaltet das Vermögen des Vereins. 2- Der Vorstand hat ein Konto für den Verein zu eröffnen 3- Die Kasse ist vor jeder Mitgliederversammlung von den Zwei Kassenprüfern zu prüfen. 4- Die Annahme der geprüften Abrechnungen ist Voraussetzung für die Entlastung des Vorstandes. 5- Der Schatzmeister ist zu einer geordneten und übersichtlichen Buchführung verpflichtet, er haftet für fahrlässige und vorsätzliche Schäden. 6- Über das Vermögen oder Bankguthaben des Vereins darf der Schatzmeister nur gemeinsam mit dem Vorsitzenden für Vereinszwecke verfügen. 7- Der Schatzmeister wird bei Abwesenheit durch ein Vorstandmietglied vertreten. In dem Fall ist die Kasse vorher von den Kassenprüfern auf ihre Richtigkeit zu prüfen. § 19 Auflösung des Vereins Bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für Völkerverständigung und Entwicklungshilfe in Afrika (Kamerun). Stuttgart, den Sa. 29 Dezember 2018 Der Vorstandvorsitzende Der Stellvertreter Vorstand Vereinsregisternummer: VR722226 Steuernummer: 99018/60471
Testimonials

Guy Bertrand Mboungo Kamena
Vorstandsvorsitzender Tha’Tchu Buggi e.V., Stuttgart und Initiator des Vereins
In Zukunft wollen wir noch ein Frauenhaus gründen und Frauen in schwierigenLebenslagen unterstützen. Auch dafür können Sie eine Patenschaft übernehmen und so notleidenden Frauen in Kamerun helfen.

Nzeufack Martin Stéphane
National President Tah'Tchu Buggi, Kamerun
Kinder sind die zunkuft jedes Landes.
Teammitglieder
„Gemeinsam mit ganzem Herzen und einer Stimme."

Guy Bertrand Mboungo Kamena
Vorstandsvorsitzender Tha’Tchu Buggi e.V., Stuttgart und Initiator des Vereins
Nzeufack Martin Stéphane
National President Tah'Tchu Buggi, Kamerun
Donfack Éric Thomas
Finanzleiter
Ngoufan Mouhama Salisou
Berater
Nanyou Maëlle
Sekretärin
Tenfack Viviane
Sekretärin-Buchhalterin
Wadji
Zensor
Jeazet Josiane
Wirtschaftsprüferin.Kontakt
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